Büro untervermieten: Darauf kommt es an
Die Erlaubnis des Vermieters
Nach § 540 BGB dürfen Sie die Mietfläche nur mit Erlaubnis des Vermieters an Dritte überlassen. Einen Anspruch auf diese Erlaubnis wie im Wohnraummietrecht haben Gewerbemieter nicht. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, können Sie den Mietvertrag allerdings außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund für die Ablehnung vorliegt. Bei Gewerbeflächen beträgt diese Frist rund sechs Monate (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres). Das gilt auch während einer festen Laufzeit.
In der Praxis müssen Sie für dieses Kündigungsrecht in der Regel einen konkreten Untermieter benennen. Viele Gewerbemietverträge enthalten außerdem Klauseln, die das Kündigungsrecht einschränken oder ausschließen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von der Formulierung ab und sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Unabhängig von der rechtlichen Lage gilt: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter. Er hat in der Regel kein Interesse an sichtbarem Leerstand im Gebäude oder an einem Mieter, der dauerhaft für ungenutzte Fläche zahlt. Ein gut vorbereiteter Untermieter mit passender Nutzung und solider Bonität erhöht die Bereitschaft zur Zustimmung.
Ihre Haftung als Hauptmieter
Durch die Untervermietung ändert sich Ihr Vertrag mit dem Vermieter nicht. Sie schulden weiterhin die volle Miete und haften für Schäden, die Ihr Untermieter verursacht. Fällt der Untermieter mit Zahlungen aus, tragen Sie das Risiko. Prüfen Sie potenzielle Untermieter deshalb sorgfältig und vereinbaren Sie eine angemessene Kaution.
Der Untermietvertrag
Der Untermietvertrag sollte mindestens diese Punkte regeln:
Mietgegenstand: Genaue Bezeichnung der Räume und der mitbenutzten Gemeinschaftsflächen wie Küche, Empfang oder Besprechungsräume.
Laufzeit: Der Untermietvertrag darf nicht länger laufen als Ihr Hauptmietvertrag. Endet das Hauptmietverhältnis, kann Ihr Vermieter die Räume direkt vom Untermieter herausverlangen.
Nutzungszweck: Die Nutzung muss zum Mietzweck des Hauptmietvertrags passen und darf keine Konkurrenzschutzregeln im Gebäude verletzen.
Miete und Nebenkosten: Vereinbaren Sie, ob die Nebenkosten anteilig abgerechnet oder pauschal in der Untermiete enthalten sind.
Ausstattung und Leistungen: Möblierung, Internet, Reinigung, Zugangskontrolle und Nutzung der Technik.
Sicherheit: Kaution oder Bürgschaft, Regelungen zu Schönheitsreparaturen und zum Rückgabezustand.
Umsatzsteuer: Zahlen Sie Ihre eigene Miete mit Umsatzsteuer, sollten Sie in der Regel auch bei der Untervermietung zur Umsatzsteuer optieren. Andernfalls kann der Vorsteuerabzug für den untervermieteten Teil entfallen. Stimmen Sie diesen Punkt mit Ihrer Steuerberatung ab.
Seit dem 1. Januar 2025 genügt für Gewerbemietverträge die Textform. Halten Sie dennoch alle Vereinbarungen vollständig und nachvollziehbar fest.
Die Fläche untervermietbar machen
Am besten lassen sich abgeschlossene Einheiten mit eigenem Zugang vermarkten. Ist die Fläche offen gestaltet, sind meist bauliche Anpassungen nötig, etwa Trennwände, eine eigene Zugangskontrolle oder eine getrennte Erfassung von Strom und Internet. Bauliche Änderungen brauchen die Zustimmung des Vermieters, und Brandschutz und Fluchtwege müssen auch nach der Teilung den Vorschriften entsprechen.
Den richtigen Preis finden
Untermietflächen werden häufig unter der Hauptmiete angeboten, weil Untermieter eine kürzere oder unsichere Laufzeit und eine weniger starke Rechtsposition in Kauf nehmen. Möblierte, voll ausgestattete Flächen mit Serviceleistungen können dagegen auch über der anteiligen Hauptmiete liegen. Orientieren Sie sich an vergleichbaren Angeboten in Ihrer Lage und rechnen Sie Leerstandszeiten bis zum Einzug ein.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mietet 600 m² zu 19,00 €/m² Nettokaltmiete und zahlt 4,50 €/m² Nebenkosten, insgesamt also 14.100 € im Monat. Eine abgetrennte Teilfläche von 150 m² verursacht anteilig 3.525 € im Monat. Wird sie für 20,00 €/m² einschließlich Nebenkosten untervermietet, fließen 3.000 € im Monat zurück. Die Kosten dieser Teilfläche sind damit zu rund 85 Prozent gedeckt, die monatliche Belastung sinkt um gut ein Fünftel. Davon abzuziehen sind die einmaligen Kosten für Abtrennung, Zugangstechnik und Vermarktung.