Indexmiete: Die Miete folgt der Preisentwicklung
So funktioniert die Indexmiete
Bei der Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) gekoppelt, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt oder fällt der Index, ändert sich die Miete entsprechend. In Büromietverträgen wird die Miete meist nicht monatlich angepasst, sondern erst, wenn sich der Index um einen vereinbarten Schwellenwert verändert hat, zum Beispiel um fünf Prozent.
Eine typische Indexklausel regelt diese Punkte:
Indexpunkte oder Prozent: ein oft übersehener Unterschied
Manche Klauseln sehen eine Anpassung vor, sobald sich der Index um eine bestimmte Zahl von Punkten verändert hat. Da der Index über die Jahre steigt, entspricht eine feste Punktzahl einer immer kleineren prozentualen Veränderung. Steigt der Index von 100 auf 110, sind zehn Punkte zehn Prozent. Steigt er von 120 auf 130, sind zehn Punkte nur noch rund 8,3 Prozent. Bei einer Punkteschwelle wird die Miete also mit der Zeit häufiger angepasst. Für Mieter ist eine prozentuale Schwelle deshalb in der Regel die bessere Wahl.
So berechnen Sie die neue Miete
Die neue Miete ergibt sich aus der bisherigen Miete multipliziert mit dem Verhältnis von neuem zu altem Indexstand:
Neue Miete = bisherige Miete × (neuer Indexstand ÷ Indexstand bei der letzten Anpassung)
Beispiel: Sie mieten 400 m² zu 20,00 €/m², also 8.000 € Nettokaltmiete im Monat. Bei Vertragsbeginn steht der Index bei 120,0. Der Vertrag sieht eine Anpassung ab einer Veränderung von fünf Prozent vor. Erreicht der Index 126,0, ist die Schwelle von fünf Prozent erreicht. Die neue Miete beträgt 8.000 € × (126,0 ÷ 120,0) = 8.400 € im Monat. Ist eine Weitergabe von nur 70 Prozent vereinbart, steigt die Miete lediglich um 3,5 Prozent auf 8.280 €.
Wann ist eine Indexklausel im Gewerbe zulässig?
Das Preisklauselgesetz verbietet automatische Preisanpassungen grundsätzlich. Für Mietverträge gibt es eine Ausnahme: Eine automatische Indexklausel ist zulässig, wenn
der Mietvertrag für mindestens zehn Jahre fest abgeschlossen ist,
der Vermieter für mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder
der Mieter das Recht hat, die Laufzeit auf mindestens zehn Jahre zu verlängern.
Außerdem muss die Klausel hinreichend bestimmt sein, sie muss sich auf einen amtlichen Preisindex beziehen und sie darf keine Seite unangemessen benachteiligen. Eine Klausel, die nur Erhöhungen erlaubt, erfüllt diese Anforderung nicht.
Verstößt eine Klausel gegen das Preisklauselgesetz, ist sie nicht von Anfang an unwirksam, sondern erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Gericht den Verstoß rechtskräftig feststellt. Bis dahin vorgenommene Anpassungen bleiben in der Regel bestehen. Bei kürzeren Laufzeiten arbeitet man deshalb mit einem sogenannten Leistungsvorbehalt: Ändert sich der Index um einen bestimmten Wert, wird die Miete nicht automatisch angepasst, sondern neu verhandelt.
Vorteile für Mieter
Die Anpassung richtet sich nach einer neutralen, öffentlich nachprüfbaren Größe.
Bei niedriger Inflation bleibt die Miete weitgehend stabil, und bei sinkendem Index sinkt auch die Miete.
Vermieter akzeptieren bei einer Indexierung eher eine moderate Anfangsmiete oder längere mietfreie Zeiten, weil ihr Ertrag gegen Inflation abgesichert ist.
Nachteile für Mieter
Die Mietentwicklung lässt sich nicht exakt vorhersagen. In den Jahren 2022 und 2023 haben viele Unternehmen erlebt, wie schnell eine Indexklausel bei hoher Inflation greift.
Die Preisentwicklung im Alltag muss nicht zur Ertragslage Ihres Unternehmens passen.
Bei automatisch wirkenden Klauseln kann der Vermieter versäumte Anpassungen auch rückwirkend verlangen, im Rahmen der Verjährung bis zu drei Jahre. Prüfen Sie Ihren Vertrag deshalb selbst regelmäßig und bilden Sie gegebenenfalls Rückstellungen.
Für wen eignet sich die Indexmiete?
Die Indexmiete passt zu etablierten Unternehmen mit langfristiger Standortplanung, zu Mietverträgen ab zehn Jahren Laufzeit und zu Anmietungen mit hohem Ausbauaufwand, bei denen sich die Investition ohnehin nur über eine lange Nutzungsdauer rechnet. Das gilt zum Beispiel häufig für Praxisflächen.